Einfamilienhaus Planung barrierefrei |
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Wohnhaus barrierefrei planen vom ArchitektenBungalow Einfamilienhaus Zweifamilienhaus "Fit für die Zukunft" - Lassen Sie Ihr Typenhaus bereits in der Planungsphase auf Barrierefreiheit prüfen! | Architekturbüro Oberheid Dipl.-Ing.(FH) Freier Architekt |
| Heute sind 21% der Bevölkerung 65 Jahre oder älter. Bis 2030 wird der Anteil älterer Menschen deutlich steigen. Im Jahr 2030 wird dann jeder Dritte mindestens 65 Lebensjahre Jahre alt sein – jeder zwölfte wird sogar 80 Jahre oder älter. Die Bauherren von heute sind die 40jährigen. Sie wollen so lange wie möglich selbst bestimmt in Ihren eigenen vier Wänden leben. Das barrierefreie Einfamilienhaus kann von seinen Bewohnern durch alle Lebensabschnitte hindurch, ohne größere Umbaukosten genutzt werden. Das A und O ist die Zugänglichkeit! Stufenlose, schwellenlose Eingänge, breite Türöffnungen mit ausreichender Bewegungsflächen davor, Bäder mit bodengleichen Duschen sollten bei der Planung selbstverständlich sein. 3 Beispiele BungalowDer Bungalow ist der häufigst gebaute Haustyp für Personen mit Einschränkungen. Der Nachteil ist die große Flächenausdehnung auf dem Grundstück, d.h. eine ausreichende Grundstücksgröße ist notwendig. Beispiel Bungalow ![]() Bungalow ca.112qm, Erdgeschoss ![]() Der Bauherr ist Rollstuhlfahrer. Es wurde eine große Garage konzipiert, die mit einem Verbindungsgang an das Wohnhaus angeschlossen ist. Vorteil: Wetterschutz und geschützte Wohnhofbildung zur besseren Ausnutzung in Übergangszeiten. Komfort auf einer Ebene – Erdgeschoss barrierefreiAn die Bedürfnisse angepasstes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ![]() Erdgeschoss - Obergeschoss ![]() Der Bauherr ist auf den Rollstuhl angewiesen. Im Erdgeschoss befindet sich die abgeschlossene Wohnung für das Bauherrenehepaar und eine Garage. Im Dachgeschoss ist eine abgeschlossene Einliegerwohnung zur Vermietung oder für einen Assistenten. Präventiv barrierefrei geplantes EinfamilienhausEin barrierefrei geplantes Einfamilienhaus unter Berücksichtigung der DIN 18025 Teil 1 - Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, gleichbedeutend mit einer Nutzbarkeit für alle Altersgruppen und Personengruppen ist flexibel nutzbar und somit um 50% besser langfristig verwertbar. Einfamilienhaus nach DIN 18025 Teil 1 ![]() Erdgeschoss - Obergeschoss, der Aufzugschacht wurde vorausschauend vorinstalliert. ![]() Es wurde der Flächen- Bewegungsbnedarf nach DIN 18025 Teil1 berücksichtigt und präventiv ein Aufzugschacht vorinstalliert. Der Senkrechtaufzug kann ohne großen Kostenaufwand (Ausbau der Zwischendecken) installiert werden. Heute dienen die späteren Aufzugsöffnungen als Geschossflächen für Garderobe und Abstellräume. Die Zugänge, Terrassen und Haustüre wurden schwellenfrei hergestellt. Das barrierefreie Einfamilienhaus kann von seinen Bewohnern durch alle Lebensabschnitte hindurch, ohne größere Umbaukosten genutzt werden. Der Einbau von breiteren Türen (90cm), großzügigere Badezimmer und die Entwicklung von durchdachten Grundrissen garantieren eine flexible Nutzung des Gebäudes. Dies gilt natürlich auch bei der Planung von Mehrfamilienhäusern. |
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