Querungsanlagen für Fußgänger |
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Barrierefreie Querungsanlagen für Fußgänger nach DIN 32984 (2011-10) "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum"Allgemeines über QuerungsanlagenQuerungsanlagen für Fußgänger werden angelegt bei plangleichen Knotenpunkten wie Kreuzungen, Einmündungen oder Kreisverkehren und auch im Verlauf einer Straße. Die Entscheidung über die Anordnung von Querungsanlagen richtet sich nach den Kriterien der "Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen" (RASt 06) mit den Festlegungen zum Überquerungsbedarf für die Fußgänger. Fußgängerüberquerungsstellen sollten grundsätzlich deren Auffindbarkeit und Nutzbarkeit garantieren. Durch Absenkung der Bordsteine wird eine Überrollbarkeit des Fahrbahnrandes ermöglicht und durch optische, taktile und akustische Wahrnehmungen die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen gewährt. Die DIN 32984 zeigt zur Gestaltung der Straßenrandeinfassung zwei Möglichkeiten auf:
![]() Übersicht der Varianten von barrierefreien Querungsstellen mit Lichtsignalanlage an einer Kurve Gemeinsame QuerungsstelleGemeinsame Querungsstellen beinhalten in der DIN die Gestaltung des Fahrbahnrandes innerhalb eines Überganges mit einer einheitlichen abgesenkten Bordhöhe von 3 cm. Diese Randeinfassungen haben sich über Jahrzehnte auch international in vielen Städten und Gemeinden durchgesetzt, aber bei den Behindertengruppen führt diese Bordsteinhöhe jedoch zur Dissonanz. Der 3 cm hohe Bordstein ist zwar für Verkehrsteilnehmer mit Rollstuhl oder Rollator anstrengend und unangenehm (verursacht ein "Darüberhoppeln"), kann jedoch von der Mehrheit dieses Personenkreises gerade noch bewältigt werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist sie zu niedrig, weil dieser tief liegende Bordstein (und zum Teil noch abgerundet) kaum oder oft nicht zu ertasten ist und somit ein gefährliches Hineinlaufen zur Straße erfolgen kann. Örtliche Besonderheiten verlangen aber (z.B. bei kleinen Radien oder aus Gründen der Fahrbahnentwässerung), dass nach wie vor diese Bauweise angewendet werden muss. Zu beachten ist deshalb die exakte Einhaltung der 3 cm Bordsteinhöhe aber mit einem Kantenradius von 10 mm, wie aus den "Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen" (RASt 06) hervorgeht. Diese Einbauhöhe sollte aber keine Bautoleranz zulassen. Um diese Problematik zu entschärfen, wurden daher Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe in der RASt 06 (2006) und nun auch in der DIN 32984 (2011-10) aufgenommen. Bauweisen mit einer durchgehenden Nullabsenkung werden in der DIN nur anerkannt bei Querungsstellen mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnaufpflasterung und bei Überquerungsstellen an Bahnanlagen. ![]() Beispielskizze einer barrierefreien Querungsstelle mit durchgehender Nullabsenkung an einer Aufpflasterung Getrennte QuerungsstelleGetrennte Querungsstellen finden folgende Anwendungen:
![]() Gestaltungsvarianten von barrierefreien getrennten Querungsstellen In der DIN sind Planungsskizzen von Querungsstellen mit diffenzierter Bordhöhe aufgezeichnet. Darin erhalten Rollstuhl- und Rollatornutzer eine separate kantenlose Absenkung auf Fahrbahnniveau in der Breitenbegrenzung von 1,00 m. Diese vorgegebene Breite der auf Null cm abgesenkten Borde gilt als Standardlösung. Für die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen wird vor der Nullabsenkung ein 60 bis 90 cm tiefes Sperrfeld mit Rippen (einschließlich deren seitlichen Übergangssteine) gefordert. Dadurch soll das unabsichtliche Überlaufen blinder und sehbehinderter Menschen über die Nullabsenkung verhindert werden. Das Sperrfeld signalisiert: "Achtung – hier nicht queren!". Das an diese Nullabsenkung kein Noppenfeld festgesetzt wird ist wichtig für Rollstuhl- und Rollatornutzer. Grundsatz der Norm ist es nämlich dort Noppen zu vermeiden, wo diese besondere Kraftanstrengungen aufbringen müssen. Die Bodenindikatoren der Auffindestreifen von ca. 60 bis 90 cm Breite sind im Gehweg zur 6 cm hohen Bordsteinkante ausgerichtet. Die Bordsteingestaltung an Überquerungsstellen mit Mittelinseln muss in gleicher Bauweise erfolgen. An stark frequentierten Querungen ist das System der gemeinsamen Querungsstelle mit 3 cm Bordhöhe zu wählen oder als zwei einzelne koordinierte lichtsignalisierte Querung zu gestalten. Merkmale getrennter Querungsstellen:
Vorteil getrennter Querungsstellen: Eine getrennte Führung schafft mehr Klarheit. Mit Hilfe dieser differenzierten Bordhöhen kann jeder Passant seinen eigenen Querungsbereich nach seinem Ermessen auswählen, wie er die Straße überqueren will. Diese Bauweise verlangt allerdings perfekte Ausführungszeichnungen und erfordert eine exakte Bauausführung. ![]() Detailauszug einer DIN-gerechten barrierefreien gesicherten Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe an einer Lichtsignalanlage, bestehend aus einem Auffindestreifen aus Noppen, Richtungsfeld aus Rippen (grüne Linien) und Sperrfeld aus Rippen (rote Linien) sowie einer visuell kontrastierenden Begleitfläche (z.B. planebenes dunkles fasenloses Pflaster). Ungesicherte QuerungsstellenFür sehgeschädigte und ältere Menschen, besonders bei Menschen mit Blindheit ist die Erkennung der verschiedenen Querungsformen sehr wichtig. Es darf beim Auffinden eines Überganges zu keiner Verwechslung führen, ob es sich z.B. um eine Bushaltestelle, Querungsstelle mit Lichtsignalanlage oder um einen Fußgängerüberweg handelt, bzw. nur um eine autonome Fahrbahnüberquerung. Dazu wurde in der DIN die Struktur einer ungesicherten Querung neu aufgenommen. Bei dieser Anlage soll nur ein Richtungsfeld mit Rippenplatten an der Bordsteinkante sowie bei breiten Gehwegen ein ergänzendes Aufmerksamkeitsfeld mit Noppenstruktur an der inneren Leitlinie (Gebäudekante, Rasenkantenstein) angelegt werden, jedoch kein durchgehender Auffindestreifen von der inneren bis zur äußeren Leitlinie (Bordstein). Die Anwendung erfolgt zur Herstellung notwendiger Wegeverbindungen bei Seitenstraßen oder bei in der Straßenmitte liegenden Zielen. ![]() Detailauszug einer DIN-gerechten barrierefreien ungesicherten Querungsstelle bestehend aus einem Richtungsfeld aus Rippen (grüne Linien) und einer visuell kontrastierenden Begleitfläche (z.B. planebene dunkle fasenlose Betonplatten). HinweisDie Anordnung von Bodenindikatoren im öffentlichen Raum mit deren Gestaltung an Querungsanlagen sollten mit der Grundinformation "Informieren, Orientieren, Leiten und Warnen" so betrachtet werden, dass sie ähnlich wie bei den Verkehrszeichen der StVO bundesweit ein einheitliches System ergeben. Das Ziel muss sein: Sehbehinderter Herr Müller aus Hamburg kann problemlos Herrn Schulze aus Wiesbaden durch die gleichen Orientierungsbedingungen barrierefrei besuchen. Einheitliche Standards sind für die schwächsten Verkehrsteilnehmer wichtig, deshalb sollten die bestehenden Leitfäden unbedingt überarbeitet werden und sich nach der neuen DIN 32984 ausrichten. Es ist zu hoffen, dass mit der neuen DIN der alte Interessenkonflikt zwischen den einzelnen Behindertengruppen ausgeräumt werden kann. Ende 2011 erschien ein Handbuch, das die einzelnen Planungssituationen nach dieser Norm sehr präzise und detailliert darstellt. Titel: "Barrierefrei im öffentlichen Verkehrsraum – Leitdetails für Planung und Bauausführung" (1. überarbeitete Auflage Okt. 2011). |
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