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DIN 18040 - zielorientiert mit Lösungsbeispielen

 

DIN 18040 - zielorientiert mit Lösungsbeispielen

Leserbrief zu:

"Mogelpackung zum barrierefreien Bauen verhindern" vom 05.03.2008 (www.vdk.de) und
"Konsens für Norm zum barrierefreien Bauen gefährdet" vom 15.02.2008 (Deutscher Behindertenrat)


Als praktizierender "Freier Architekt" habe ich häufig mit dem Unverständnis / Unwissenheit von Behörden und Kollegen zu der Notwendigkeit das "Barrierefreie Planen und Bauen" in zeitgemäße Planungs- Baukonzepte umzusetzen zu tun. Obwohl das "Barrierefreie Bauen" in den meisten Bundesländern in den Bauordnungen integriert ist, fehlt oft die Forderung der Ämter nach Nachweisen zur Einhaltung des entsprechenden Paragraphen. Eine belastbare und anwendbare Norm ist dringend erforderlich. Ich kann deshalb nicht verstehen, dass keine konstruktiven Gespräche mit dem Ziel, eine für alle vertretbare Normierung zu gestalten, geführt werden. Emotionaler Streit sollte hierbei vermieden werden, da die "Sache" im Besonderen für uns Behinderte zu wichtig ist. Selbstbestimmtes Leben sowie selbstverständliche Teilnahme am gesellschaftlichem Leben ohne weiteren Abbau baulicher Barrieren ist nicht möglich und verteuert die selbstbestimmte Lebensführung, der auf Assistenz angewiesenen Behinderten.

Ist Zustand DIN Normen (Recherche - Quelle BAK)

Derzeit existieren mit der DIN 18024 und DIN 18025 Planungsgrundlagen zum barrierefreien Bauen. Es gibt also durchaus bereits Mindeststandards, allerdings entsprechen diese nicht mehr dem Stand der Technik und müssten erneuert werden. Daran wird seit 1995 gearbeitet. Die BAK beteiligt sich seit Anbeginn an dieser Arbeit und hat bereits ein erhebliches an Zeit und Geld aufgewendet. Zudem benötigen Architekten dem Stand der Technik entsprechende Planungsgrundlagen. Die BAK verfolgt nicht das Interesse, die Norm zum Scheitern zu bringen, sondern Planungssicherheit im Bereich "Barrierefreies Planen und Bauen" für die deutsche Architektenschaft. - siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BAK "Für Behinderte das Beste" unter http://www.bak.de/site/ItemID=504/mid=463/686/default.aspx .

Was wurde getan?

Wie bereits gesagt, wird seit 1995 an einer neuen Norm zum barrierefreien Bauen gearbeitet. Die Ergebnisse mündeten in zwei Normentwürfe (2002 und 2006), die beide wegen einer sehr großen Zahl von Einsprüchen vom DIN zurückgezogen werden mussten.

Neuer Ansatz 2006 / 2007

Um Bewegung in die Normarbeit zu bringen, hatte die BAK 2006 nach der über ein Jahrzehnt dauernden Arbeit empfohlen die Normarbeit einzustellen und sich gleichzeitig dafür eingesetzt, dass ein weiterer Anlauf zur Normung des barrierefreien Bauens gemacht wird.

In 2006/2007 wurde dann in den zuständigen Gremien des DIN, an denen Interessensvertretungen der Bau- und Immobilienwirtschaft ebenso vertreten sind, wie der Bund, die Länder und Städte/Kommunen sowie die Planer, ein neuer Normauftrag entwickelt, der dann im Februar 2007 vom obersten, für das Bauwesen zuständige Gremium im DIN - dem NABau-Beirat - beschlossen wurde.

Vorgabe war die Erarbeitung von zwei Normteilen innerhalb eines Jahres, einmal für öffentlich zugängliche Gebäude und zum anderen für Wohnungen - siehe hierzu auch http://www.bak.de/site/1751/default.aspx .

Inhalt des neuen Normauftrages (NABau-Beirat)

Folgende Maßgaben bilden die Grundlage für den neuen Normauftrag:

  • Technische Festlegungen der Norm zum barrierefreien Bauen müssen so erfolgen, dass sich daraus kein direkter Zwang zur Umsetzung ableitet.
  • Es sind Mindestanforderungen auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln.
  • Die Anforderungen sind vorzugsweise in Form von Schutzzielbeschreibungen mit Beispiellösung zu formulieren.
  • Es ist eine klare Zuordnung zu den Behinderungsarten (z.B. Geh-, Seh- und Hörbehinderung) zu treffen.

Es wird eine neue Norm-Nummer erteilt. Die Normentwürfe müssen bis Februar 2008 vorliegen. Der Normenausschuss arbeitet derzeit intensiv. Erste Gliederungsvorschläge lassen hoffen, dass klarere, anwenderfreundliche Normen entstehen.

Der neue Normauftrag beinhaltet, dass die Erarbeitung von Anforderungen vorzugsweise in Form von Zielbeschreibungen mit Beispiellösungen zu erfolgen hat. Ein Zielkonflikt entsteht nun dadurch, dass die BAK - wie im Normauftrag formuliert und vom NABau-Beirat im Februar 2008 nochmals untermauert - dieses einfordert, der DBR aber auf einer lösungsorientiert formulierten Norm beharrt.

Eine zielorientierte mit Lösungsbeispielen versehene Norm auf Grund von Mindestanforderungen erfüllt das, was in der Praxis benötigt wird. Sie sagt klar, was erreicht werden muss, gibt Architekten mit den Beispiellösungen definitive Maßanforderungen vor, so dass denjenigen, die keine Spezialisten im barrierefreien Bauen sind, Maßgaben zur Verfügung stehen, bei deren Verwendung sie sicher sein können, dass sie die Anforderungen des barrierefreien Bauens erfüllen. Auch die Bauaufsicht dürfte mit dieser Methode kein Problem haben, da mit Mindeststandards und den Maßangaben in den Beispiellösungen vollziehbare und prüfbare Vorgaben gegeben sind.

Vorteile

Gleichzeitig aber schafft diese, von der BAK bevorzugte Lösung für Auftraggeber und Architekten die Möglichkeit, kreative, auf die jeweilige Situation abgestimmte Planungsalternativen und dem Ziel am besten dienende Lösungen zu finden. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist diese Vorgehensweise unabdingbar. Mit starren, eng gefassten Forderungen ist dieses nicht machbar. Die derzeit sehr dynamischen Entwicklungen von Hilfstechniken, z.B. bei Seh- und Höreinschränkungen, bleiben unberücksichtigt.

Persönliche Stellungnahme

Aus meiner praktischen Erfahrung sollte umgehend eine belastbare Norm für "Barrierefreies Bauen" für Neubauten verabschiedet werden.

Barrierefreiheit sollte ein grundsätzlicher Anspruch an zeitgemäße Architekturqualität sein. (Wettbewerbswesen, Architektur, Innenarchitektur, Städtebau, Landschaftsplanung)

Bauanträge und Planungen von Bestandsbauten sollten einer weitmöglichsten Annäherung an die Mindeststandards erfüllen. Dies betrifft im Besonderen Bauten, die dem Denkmalschutz unterliegen. Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und "Barrierefreiem Bauen" bedarf grundsätzlicher Annäherung. (z.B. Kopfsteinpflaster in Städten, die sich Seniorenstädte nennen möchten).

Eine belastbare DIN-Norm und somit möglicherweise eine "eingeführte technische Baubestimmung" ist auch dem Sachverständigenwesen förderlich. Sie würde der Unklarheit in der Beurteilung von Förderungen, Steuererleichterungen und Rechte Behinderter ein Ende setzen.

(Eingeführte Technische Baubestimmungen, kurz ETB, sind technische Regeln, die von den Obersten Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer bauordnungsrechtlich durch öffentliche Bekanntmachung eingeführt sind. Als technische Baubestimmungen werden nur diejenigen technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Anforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind.)

Ein Scheitern des Normenauftrages DIN 18040 droht nur dann, wenn die, durch den NABau-Beirat gestellten Maßgaben nicht erfüllt werden.

Ich bitte nochmals um eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Ziel eine zeitnahe, für alle befriedigende Lösung zu erarbeiten.


Aufgestellt am 04.04.2008

Gerd Oberheid * Freier Architekt


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Autorinfo

Architekturbüro Oberheid

Dipl.Ing.(FH) Freier Architekt
Gerd Oberheid

04229 Leipzig und 81245 München

Gerd Oberheid, selbst 100% GdB, Rollstuhlfahrer

- Architektenkammer Sachsen, Leiter des Arbeitskreises Barrierefreies Planen und Bauen
- blue-concept, Europäisches Institut für ganzheitlich barrierefreie Lebensräume und Entwicklungen gem. e.V.
- Zentrum Selbstbestimmtes Leben Leipzig gem. e.V., ZSL-Leipzig
- Selbsthilfegruppe Körperbehinderte Landkreis und Stadt Dachau gem. e.V., SHG-Dachau

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