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Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Inhaltsverzeichnis

DIN 18040-2: September 2011

Vorwort DIN 18040-2

"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen

Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen.

Die beiden Vorläufernormen DIN 18025-1 Und DIN 18025-2 wurden zusammengefasst. Spezielle Anforderungen an Wohnungen für Rollstuhfahrer werden hervorgehoben. Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil).

Wohnungen in der

Musterbauordnung § 50 Barrierefreies Bauen

In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.

Landesbauordnungen

DIN 18040-2:

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