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DIN 18030 Einspruchs-Sammlung

 

Einspruch-Stellungnahme, Stand April 2006 DIN 18030, 2. Entwurf



Der 2. Norm-Entwurf wurde der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.

Die Einspruchsfrist lief Ende April 2006 ab, danach ist eine reguläre Teilnahme am Einspruchsverfahren nicht mehr möglich.

Durch die Erteilung einer Vertretungsvollmacht können Sie jedoch noch an unserem Einspruch teilhaben.


Für Betroffenen, Behinderten-Verbände und Marktteilnehmer stellen wir hier zum Downloaden die vom Verlag KBT Huber ausgearbeitete Einspruchs-Stellungnahme zur DIN 18 030-2E zum download zur Verfügung.

Einspruch zum 2. Entwurf der DIN 18030 durch den Verlag KBT Huber

In der 14-seitigen Ausarbeitung wird eine Korrektur des 2. Normenentwurfs durch den Verlag KBT Huber im Hinblick auf Rechtschreibung, Interpunktion, Grammatik, Interpunktion und Ausdruck vorgenommen.

Einspruch zum 2. Entwurf der DIN 18030 durch den Sachverständigen Huber

In der 36-seitigen Ausarbeitung wird eine Korrektur des 2. Normenentwurfs durch den Sachverständigen Huber im Hinblick auf fachliche Korrekturen vorgenommen vorgenommen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Allgemein:

Die endgültige DIN 18030 muss die Bedingungen erfüllen, als Technische Baubestimmung eingeführt werden zu können.

War der erste Entwurf der DIN 18030 noch weit davon entfernt den Stand der Technik darzustellen, so sind im zweiten Entwurf die vielen Forderungen und Anregungen der Marktteilnehmer zumindest im Ansatz berücksichtigt. Damit der zweite Entwurf jedoch zur endgültigen Norm werden kann, sind, resultierend aus den nunmehr vorgelegten Einsprüchen, immer noch notwendige Änderungen vollständig und richtig einzuarbeiten.

In die DIN-Norm 18030 sind die Begriffe:

  • "Gebrauchstauglichkeit",
  • "Funktionstauglichkeit" und
  • "bedarfsgerecht"

aufzunehmen.

Diese stellen, wie durch die Normen-Richtlinien selbst vorgeschrieben, eine Definition der in der Norm vorzugebenden Ziele dar, ohne die einzelnen Anforderungsprofile der verschiedenen Nutzergruppen einzuschränken.

Um eine barrierefreie Nutzung dieser DIN selbst sicherzustellen, sind alle tabellarischen Aufstellungen zusätzlich auch im Volltext auszuformulieren, nicht nur um es Vorleseprogrammen zu ermöglichen, den Sinn richtig vorzutragen, sondern auch um Menschen mit "Tabellen- Schwäche" eine Alternative bereitzustellen.

In der gesamten Norm fehlt der Zusammenhang zwischen den Prioritätsstufen einerseits und dem Zwang zur Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips andererseits. Bei allen Angaben zu Informationen, Orientierungshilfen und dergleichen, aber insbesondere bei Warnungen vor Gefahren für Leib und Leben, ist das zu ergänzen. Es sind Hinweise auf die jeweils geltende Prioritätsstufe so oft wie möglich einbauen, um den in diesen Dingen noch unerfahrenen Anwendern Hilfestellung zu geben.

Häufig wird die Bezeichnung "sollte" gebraucht. Diese Aussage ist zu unverbindlich. Hier bietet sich "soll" an, zumal der letzte Begriff juristisch anders zu bewerten ist. Nach den neuen DIN-Formulierungsstatuten gibt es zudem für normative Verweisungen nur noch zwei Begriffe: muss und soll.

Einsprüche Dritter zum 2. Entwurf der DIN 18030

Hierin finden Sie eine Zusammenstellung von Einsprüche anderer Marktteilnehmer.

Erding, im April 2006

Ferdinand Huber
Hon.-Doz., Dipl.-Ing. beeidigter Sachverständiger



Download mit Login

Einspruch zum 2. Entwurf der DIN 18030 durch den Verlag KBT Huber

einspruch-din18030-sprache.pdf


Einspruch zum 2. Entwurf der DIN 18030 durch den Sachverständigen Huber

einspruch-din18030.pdf


Einsprüche Dritter zum 2. Entwurf der DIN 18030


einspruch-din18030-dritter.pdf

Autorinfo

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Herr Hon.-Doz. Dr. Ing.
Ferdinand Huber

öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Bau und Ausstattung barrierefreier und rollstuhlgerechter Gebäude übernimmt gutachterliche Aufgaben, Zertifizierungen, Weiterbildungen und mehr.

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