DIN 18024-2 Türen |
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TürenTüren müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben. Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen. Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein. Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore müssen kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein. An kraftbetätigten Türen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden oder zu sichern. Das Anstoßen soll vermieden werden. Rotationstüren sind nur dann vorzusehen, wenn auch Drehflügeltüren angeordnet werden. Bewegungsflächen vor handbetätigten Türen siehe Abbildung. Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit
sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm
sein. Bedienungsvorrichtungen (z.B. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter) müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; sie sind in 85 cm Höhe anzubringen. ![]() ![]() Empfehlungen: Türen sollten eine lichte Höhe von mindestens 210 cm haben.
Im geöffneten Zustand dürfen Türen nicht in die Verkehrsflächen/ Gänge/Fluchtwege hineinragen. |
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