DIN 18024-2 Flächen |
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BewegungsflächenBewegungsflächen bei barrierefreiem Bauen sind die zur Bewegung mit dem Rollstuhl notwendigen Flächen. Sie schließen die zur Benutzung von Ausstattungen und Einrichtungen erforderlichen Flächen ein. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, ausgenommen vor Fahrschachttüren. Bewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z. B. durch Mauervorsprünge, abgestellte Fahrzeuge, Ausstattungen, Türen in geöffnetem Zustand und Bepflanzung. Bewegliche Geräte und Einrichtungen an Arbeitsplätzen und in Therapiebereichen dürfen die Bewegungsflächen nicht einschränken. mind. 150 cm tief:
mind. 150 cm breit und 150cm tief:
mind. 150 cm breit:
mind.120 cm breit:
- entlang der Einrichtungen, die der Rollstuhlbenutzer seitlich anfahren
muss, mind. 90 cm breit:
- in Durchgängen neben Kassen und Kontrollen,
Bewegungsflächen vor handbetätigten Türen sind nach den Bildern - siehe Türen - zu bemessen. BegegnungsflächenMehr als 15 m lange Flure und Wege müssen für die Begegnung von Rollstuhlbenutzern eine Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe aufweisen. Begegnungsflächen bei barrierefreiem Bauen sind die zum Ausweichen mit dem Rollstuhl zusätzlich notwendigen Flächen. ![]() |
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