DIN 18024-1 |
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 DIN 18 024-1, 1998-01 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
Geltungsbereich
für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsanlagen und öffentliche Grünanlagen sowie deren Zugänge. Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein.
Das gilt insbesondere für
- Rollstuhlbenutzer - auch mit Oberkörperbehinderung
- Blinde, Sehbehinderte
- Gehörlose, Hörgeschädigte
- Gehbehinderte
- Menschen mit sonstigen Behinderungen
- Ältere Menschen
- Kinder, klein- und großwüchsige Menschen
Normen, Richtlinien und Empfehlungen beinhalten den aktuellen Stand der Technik und stehen jedermann zur Anwendung frei, ohne zunächst rechtlich verbindlich zu sein. Rechtsverbindlich werden sie durch die Bezugnahme oder Einführung in Gesetze und Verordnungen.
Die DIN 18024 und DIN 18025 sind einigen Bundesländern Bestandteil der dort geltenden Landesbauordnungen. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen geregelt.
Die durch einen Vertrag als verbindlich vereinbarte Norm kann Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden. Aber auch in Fällen der Nichteinführung wird eine Norm im Streitfall als Entscheidungshilfe bei Sachmängeln, z.B. im Kauf- und Werkvertragsrecht herangezogen.
Rechtsverbindlichkeit von DIN Normen
Im Juni 2010 wurde mit der Arbeit an der neuen Norm DIN 18070 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen. Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum begonnen. Diese wird die DIN 18024-1 ersetzen.
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