Beleuchtung in Krankenhäusern, Altenheimen und
generationsübergreifenden Lebensräumen
Beleuchtung in Krankenhäusern
Bereits heute werden in Krankenhäusern Patienten aller Altersschichten und
Behinderungen sowohl stationär als auch ambulant behandelt. Besucher kommen ebenfalls
aus allen Altersschichten. Der Anteil an älteren Patienten und Besuchern wird der
demographischen Entwicklung entsprechend zunehmen. Folglich sollte bei der Planung in
den Bereichen, bei denen die Aspekte des Patienten vorrangig sind, schon heute auf die
gesundheitlichen Einschränkungen älterer Patienten und Menschen mit Behinderungen,
insbesondere Sehbehinderungen geachtet werden. Für eine möglichst schnelle Genesung
ist es wichtig, dass sich die älteren Patienten schnell und sicher in der neuen
Umgebung bewegen können.
Besondere Beachtung gilt sowohl Eingangsbereichen, Fluren, Aufenthalts- und
Warteräumen als auch Patientenzimmern.
Das Pflegepersonal wird durch diese "Mobilisierung der Patienten" und das
selbstständige Zurechtfinden der älteren und sehbehinderten Besucher ebenfalls
entlastet.
In den Räumen, bei denen die Belange der Ärzte und des Pflegepersonals vorrangig
sind, wie Untersuchungs- und Behandlungsräume, Operationsbereich Intensivstation,
Zahnärztliche Untersuchungs- und Behandlungsräume, stehen die Anforderungen der
Ärzte und des Pflegepersonals im Vordergrund. Diese Belange sind in der Neuauflage
DIN 5035-3 entsprechend geregelt.
Eingangsbereich
Im Eingangsbereich entsteht bei den Besuchern der erste Eindruck des Krankenhauses
und bewirkt eine Grundstimmung. Hier ist ein sicheres und selbstständiges Bewegen und
Zurechtfinden für Besucher aller Altersschichten äußerst wichtig. Durch hohe
Beleuchtungsstärken im Außenbereich an Sonnentagen oder niedrige
Beleuchtungsstärken in der Nacht oder an bewölkten Tagen entstehen beim Betreten des
Eingangsbereiches aufgrund der Helligkeitsunterschiede Adaptionsschwierigkeiten. Aus
diesem Grund ist ein Erkennen von Hindernissen und der Beschilderungen teilweise recht
schwierig. Auf eine entsprechende Beleuchtung und Beschilderung ist deshalb zu achten.
Bei hohen Leuchtdichten im Außenbereich ist die Beleuchtung im Eingangsbereich zu
erhöhen. Bei niedrigen Leuchtdichten im Außenbereich sind bereits im Außenbereich
des Eingangs die Leuchtdichten an die des Innenbereiches durch eine Zusatzbeleuchtung
anzupassen.
Hindernisse und unterschiedliche Bodenbeläge (wie Fußabtreter) sollten farblich
abgesetzt sein und durch eine spezielle Beleuchtung hervorgehoben werden. Im
Innenbereich ist eine zylindrische Beleuchtungsstärke von 400 bis 500 lx in
Augenhöhe (Blickrichtung) sinnvoll. Dies entspricht einer horizontalen
Beleuchtungsstärke auf dem Boden von 200 bis 300 lx. Blendungen sollten vermieden
werden und eine klare Farbgebung (auch durch Wahl der Lichtfarbe der Leuchtmittel)
geschaffen werden. Ist auf dem Fußboden durch den Bodenbelag eine Wegführung
vorgegeben, sollte diese durch die Beleuchtung unterstützt werden. Eine abgestimmte
Beschilderung/Wegführung, und ausreichend Sitzmöglichkeiten sind ebenfalls wichtig.
Flure und Aufenthaltsräume
In Fluren und Aufenthaltsräumen sind Patienten und Besucher aller Altersgruppen
anzutreffen. Da das Wohlbefinden, ein sicheres Bewegen und eine klare Orientierung im
Vordergrund stehen, ist eine adäquate Beleuchtungssituation wie im Eingangsbereich zu
schaffen. Hindernisse und Orientierungshinweise sind durch Farbgebung und evtl.
Zusatzbeleuchtung hervorzuheben.
Bettenzimmer
 Bettenzimmer werden ebenfalls von Patienten und Besuchern aller Altersgruppen
benutzt.
Das klare Zuordnen von Bedienelementen (Schwesternruf und sonstigen Schaltern
(Licht, Jalousie, Fensteröffner, elektrische Bettenverstellung), Türgriffe,
Toiletten und Badbenutzung, etc.) und eine angepasste Beleuchtung an die
unterschiedlichen Bedürfnisse (Allgemeinbeleuchtung, Lesebeleuchtung,
Orientierungsbeleuchtung in der Nacht) sind für ältere Patienten häufig ein
Problem. Demzufolge sollten die Bedienelemente entsprechend groß und einfach zu
bedienen sein, da ältere Menschen meistens nicht über den technischen Sachverstand
junger Menschen verfügen. Hierzu gibt die Richtlinie VDI-6008 gute Hinweise. Die
Allgemeinbeleuchtung im Patientenzimmer muss blendfrei und ausreichend hell sein. Da
ältere Menschen eine höhere Beleuchtungsstärke, bzw. gute Kontraste benötigen und
blendempfindlicher sind, ist eine bewegliche und universell einstellbare
Lesebeleuchtung von Vorteil. In der Neuauflage der DIN 5035-3 sind bereits für
folgende Bereiche höhere Beleuchtungsstärken vorgesehen:
- Allgemeinbeleuchtung
- Nacht- und Übersichtsbeleuchtung.
- Lesebeleuchtung
- Untersuchungsbeleuchtung (einfache Untersuchungen oder Behandlungen)
Ein weiteres Problem älterer Menschen ist das nächtliche Aufwachen und Streben
zur Toilette. Durch eine erhöhte Nachtbeleuchtung und Übersichtsbeleuchtung ist
sicherzustellen, dass die Beleuchtungsstärke zum sicheren Finden der sanitären
Anlagen ausreicht. Die Bedürfnisse älterer Besucher sind gleichermaßen zu
berücksichtigen, jedoch in der Bedienung und der Nachtnutzung in geringerem Ausmaß.
Ebenso werden Toiletten und Baderäume von Patienten verschiedenster Altersgruppen
benutzt. Bei der Toilettenbenutzung, vor allem bei Nacht wenn die Patienten nicht
richtig wach sind, ist eine eindeutige Zuordnung der Einrichtung notwendig. Dies ist
durch eine klare Farbgebung und eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung (200 bis 300 lx auf dem Boden) zu realisieren. Downlights oder Halogenspots sind wegen möglicher
Spiegelungen auf dem Boden und Direktblendung nicht geeignet
In Baderäumen sind meist unterschiedliche Bodenbeläge, in Dusch- oder Badewanne
sowie Baderaum, mit verschiedener Griffigkeit vorhanden. Dies wird durch den Dusch-
oder Badevorgang verstärkt und verunsichert den Patienten. Eine eindeutige
Erkennbarkeit erhöht die Sicherheit vor allem bei älteren und sehbehinderten
Menschen. Diese Unterschiede sind durch eine klare Farbgebung und eine ausreichende,
blendfreie Beleuchtung (300 bis 400 lx auf dem Boden) zu realisieren.
Weiterhin wird im Baderaum am Waschplatz und Spiegel die Körper- und
Gesichtshygiene verrichtet. Durch die Spiegelbeleuchtung werden vor allem ältere und
sehbehinderte Menschen häufig geblendet oder deren Gesichtsfeld wird unzureichend
ausgeleuchtet. Infolgedessen sollte die Spiegelbeleuchtung bei hoher
Beleuchtungsstärke (vertikale Beleuchtungsstärke von ca. 500 lx im Gesichtsfeld)
möglichst blendfrei sein. Helle Raumbegrenzungsflächen und helles Mobiliar können
positiv dazu beitragen.
 Treppen in Krankenhäusern werden auch von sämtlichen Altersgruppen (Patienten,
Besucher und Personal) benutzt. Speziell für Patienten und Besucher mit
Sehbehinderung ist es sehr wichtig, dass Treppenstufen rechtzeitig und eindeutig
erkannt werden, da eine enorme Sturzgefahr besteht.
Treppenstufen, die in der gleichen Farbe oder sogar im gleichen Material wie der
Fußboden gestaltet sind, können von Menschen mit Sehbehinderung nicht identifiziert
werden. Sogar bei Menschen ohne Sehbehinderung ist große Aufmerksamkeit gefordert, um
eine Sturzgefahr zu vermeiden. Ein zweiter Handlauf ist zwingend erforderlich.
Treppenstufen sollten so beleuchtet werden, dass die Trittkanten klar erkennbar sind. Eine Fehleinschätzung durch Schattenwurf muss vermieden werden. Hierbei ist eine Beleuchtungsstärke von 300 - 400 lx erforderlich. Direkt abstrahlende Leuchten unterhalb des Gesichtsfeldes (oder des Handlaufes) wären von Vorteil, da dadurch die Stufen hervorgehoben werden. Außerdem sollten die Trittkanten zusätzlich durch farbige Markierungen gekennzeichnet werden.
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