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Beleuchtung in Krankenhäusern, Altenheimen und generationsübergreifenden Lebensräumen

Beleuchtung in Krankenhäusern

Wandleuchten im Flur eines KrankenhausSenior im Bett lesendPatientenzimmerDeckenleuchte über einem Holztisch

Bereits heute werden in Krankenhäusern Patienten aller Altersschichten und Behinderungen sowohl stationär als auch ambulant behandelt. Besucher kommen ebenfalls aus allen Altersschichten. Der Anteil an älteren Patienten und Besuchern wird der demographischen Entwicklung entsprechend zunehmen. Folglich sollte bei der Planung in den Bereichen, bei denen die Aspekte des Patienten vorrangig sind, schon heute auf die gesundheitlichen Einschränkungen älterer Patienten und Menschen mit Behinderungen, insbesondere Sehbehinderungen geachtet werden. Für eine möglichst schnelle Genesung ist es wichtig, dass sich die älteren Patienten schnell und sicher in der neuen Umgebung bewegen können.

Besondere Beachtung gilt sowohl Eingangsbereichen, Fluren, Aufenthalts- und Warteräumen als auch Patientenzimmern.

Das Pflegepersonal wird durch diese "Mobilisierung der Patienten" und das selbstständige Zurechtfinden der älteren und sehbehinderten Besucher ebenfalls entlastet.

In den Räumen, bei denen die Belange der Ärzte und des Pflegepersonals vorrangig sind, wie Untersuchungs- und Behandlungsräume, Operationsbereich Intensivstation, Zahnärztliche Untersuchungs- und Behandlungsräume, stehen die Anforderungen der Ärzte und des Pflegepersonals im Vordergrund. Diese Belange sind in der DIN 5035-3 entsprechend geregelt.

Eingangsbereich

Im Eingangsbereich entsteht bei den Besuchern der erste Eindruck des Krankenhauses und bewirkt eine Grundstimmung. Hier ist ein sicheres und selbstständiges Bewegen und Zurechtfinden für Besucher aller Altersschichten äußerst wichtig. Durch hohe Beleuchtungsstärken im Außenbereich an Sonnentagen oder niedrige Beleuchtungsstärken in der Nacht oder an bewölkten Tagen entstehen beim Betreten des Eingangsbereiches aufgrund der Helligkeitsunterschiede Adaptionsschwierigkeiten. Aus diesem Grund ist ein Erkennen von Hindernissen und der Beschilderungen teilweise recht schwierig. Auf eine entsprechende Beleuchtung und Beschilderung ist deshalb zu achten. Bei hohen Leuchtdichten im Außenbereich ist die Beleuchtung im Eingangsbereich zu erhöhen. Bei niedrigen Leuchtdichten im Außenbereich sind bereits im Außenbereich des Eingangs die Leuchtdichten an die des Innenbereiches durch eine Zusatzbeleuchtung anzupassen.

Hindernisse und unterschiedliche Bodenbeläge (wie Fußabtreter) sollten farblich abgesetzt sein und durch eine spezielle Beleuchtung hervorgehoben werden. Im Innenbereich ist eine zylindrische Beleuchtungsstärke von 400 bis 500 lx in Augenhöhe (Blickrichtung) sinnvoll. Dies entspricht einer horizontalen Beleuchtungsstärke auf dem Boden von 200 bis 300 lx. Blendungen sollten vermieden werden und eine klare Farbgebung (auch durch Wahl der Lichtfarbe der Leuchtmittel) geschaffen werden. Ist auf dem Fußboden durch den Bodenbelag eine Wegführung vorgegeben, sollte diese durch die Beleuchtung unterstützt werden. Eine abgestimmte Beschilderung/Wegführung, und ausreichend Sitzmöglichkeiten sind ebenfalls wichtig.

Flure und Aufenthaltsräume

In Fluren und Aufenthaltsräumen sind Patienten und Besucher aller Altersgruppen anzutreffen. Da das Wohlbefinden, ein sicheres Bewegen und eine klare Orientierung im Vordergrund stehen, ist eine adäquate Beleuchtungssituation wie im Eingangsbereich zu schaffen. Hindernisse und Orientierungshinweise sind durch Farbgebung und evtl. Zusatzbeleuchtung hervorzuheben.

Bettenzimmer

Bettenzimmer werden ebenfalls von Patienten und Besuchern aller Altersgruppen benutzt.
Das klare Zuordnen von Bedienelementen (Schwesternruf und sonstigen Schaltern (Licht, Jalousie, Fensteröffner, elektrische Bettenverstellung), Türgriffe, Toiletten und Badbenutzung, etc.) und eine angepasste Beleuchtung an die unterschiedlichen Bedürfnisse (Allgemeinbeleuchtung, Lesebeleuchtung, Orientierungsbeleuchtung in der Nacht) sind für ältere Patienten häufig ein Problem. Demzufolge sollten die Bedienelemente entsprechend groß und einfach zu bedienen sein, da ältere Menschen meistens nicht über den technischen Sachverstand junger Menschen verfügen. Hierzu gibt die Richtlinie VDI-6008 gute Hinweise. Die Allgemeinbeleuchtung im Patientenzimmer muss blendfrei und ausreichend hell sein. Da ältere Menschen eine höhere Beleuchtungsstärke, bzw. gute Kontraste benötigen und blendempfindlicher sind, ist eine bewegliche und universell einstellbare Lesebeleuchtung von Vorteil. In der Neuauflage der DIN 5035-3 sind bereits für folgende Bereiche höhere Beleuchtungsstärken vorgesehen:

  • Allgemeinbeleuchtung
  • Nacht- und Übersichtsbeleuchtung.
  • Lesebeleuchtung
  • Untersuchungsbeleuchtung (einfache Untersuchungen oder Behandlungen)

Ein weiteres Problem älterer Menschen ist das nächtliche Aufwachen und Streben zur Toilette. Durch eine erhöhte Nachtbeleuchtung und Übersichtsbeleuchtung ist sicherzustellen, dass die Beleuchtungsstärke zum sicheren Finden der sanitären Anlagen ausreicht. Die Bedürfnisse älterer Besucher sind gleichermaßen zu berücksichtigen, jedoch in der Bedienung und der Nachtnutzung in geringerem Ausmaß.

Sanitärräume

Ebenso werden Toiletten und Baderäume von Patienten verschiedenster Altersgruppen benutzt. Bei der Toilettenbenutzung, vor allem bei Nacht wenn die Patienten nicht richtig wach sind, ist eine eindeutige Zuordnung der Einrichtung notwendig. Dies ist durch eine klare Farbgebung und eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung (200 bis 300 lx auf dem Boden) zu realisieren. Downlights oder Halogenspots sind wegen möglicher Spiegelungen auf dem Boden und Direktblendung nicht geeignet

In Baderäumen sind meist unterschiedliche Bodenbeläge, in Dusch- oder Badewanne sowie Baderaum, mit verschiedener Griffigkeit vorhanden. Dies wird durch den Dusch- oder Badevorgang verstärkt und verunsichert den Patienten. Eine eindeutige Erkennbarkeit erhöht die Sicherheit vor allem bei älteren und sehbehinderten Menschen. Diese Unterschiede sind durch eine klare Farbgebung und eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung (300 bis 400 lx auf dem Boden) zu realisieren.

Weiterhin wird im Baderaum am Waschplatz und Spiegel die Körper- und Gesichtshygiene verrichtet. Durch die Spiegelbeleuchtung werden vor allem ältere und sehbehinderte Menschen häufig geblendet oder deren Gesichtsfeld wird unzureichend ausgeleuchtet. Infolgedessen sollte die Spiegelbeleuchtung bei hoher Beleuchtungsstärke (vertikale Beleuchtungsstärke von ca. 500 lx im Gesichtsfeld) möglichst blendfrei sein. Helle Raumbegrenzungsflächen und helles Mobiliar können positiv dazu beitragen.

Treppenräume

Treppen in Krankenhäusern werden auch von sämtlichen Altersgruppen (Patienten, Besucher und Personal) benutzt. Speziell für Patienten und Besucher mit Sehbehinderung ist es sehr wichtig, dass Treppenstufen rechtzeitig und eindeutig erkannt werden, da eine enorme Sturzgefahr besteht.

Treppenstufen, die in der gleichen Farbe oder sogar im gleichen Material wie der Fußboden gestaltet sind, können von Menschen mit Sehbehinderung nicht identifiziert werden. Sogar bei Menschen ohne Sehbehinderung ist große Aufmerksamkeit gefordert, um eine Sturzgefahr zu vermeiden. Ein zweiter Handlauf ist zwingend erforderlich.

Treppenstufen sollten so beleuchtet werden, dass die Trittkanten klar erkennbar sind. Eine Fehleinschätzung durch Schattenwurf muss vermieden werden. Hierbei ist eine Beleuchtungsstärke von 300 - 400 lx erforderlich. Direkt abstrahlende Leuchten unterhalb des Gesichtsfeldes (oder des Handlaufes) wären von Vorteil, da dadurch die Stufen hervorgehoben werden. Außerdem sollten die Trittkanten zusätzlich durch farbige Markierungen gekennzeichnet werden.

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Autorinfo

H. Waldmann GmbH & Co. KG

Peter-Henlein-Straße 5
78056 Villingen-Schwenningen

Zusatzinfo

Beleuchtung mit künstlichem Licht DIN 5035-3: Beleuchtung im Gesundheitswesen

In dieser Norm werden die Anforderungen an die Beleuchtung in Krankenhäusern definiert. Die Leuchte ist das Instrument, um die Beleuchtung zu realisieren. Die Norm dient vor allem der Beleuchtungsplanung und gibt Angaben über Minimalwerte für Beleuchtungsstärken, Lichtfarben, Blendung usw. Die Erfüllung dieser Norm hängt ab von der Raumgestaltung und der gewählten Beleuchtung.

Die VDI-Richtline 6008 "Barrierefreie Lebensräume"

beschreibt die Einschränkungen im Alter insgesamt und besonders die Auswirkungen dieser Krankheiten "Änderung der visuellen Fähigkeiten". Gleichzeitig werden Empfehlungen für z.B. Schriftarten, und Schriftgrößen, Beleuchtungsstärken, Leuchtdichten und Leuchtdichteverteilungen sowie Lichtfarben gegeben von denen einige in der nachstehenden pdf-Datei inhaltlich wiedergegeben werden.

Elektrotechnik, Fördertechnik, Richtlinie VDI 6008 Blatt 1

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