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RAUM für ALLE - Marktchancen für kleine und mittlere Unternehmen in der Stadtentwicklung

Buchcover: RAUM für ALLEbarrierefreie Querungsstelle öffentlicher RaumBushaltestelleMenschen mit und ohne Rollstuhl begutachten abgesenkten Bordstein

Im DfA-Reader erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Modelle, Lösungsansätze und Finanzierungsmöglichkeiten des Konzepts "Design für Alle" in der Stadtentwicklung. Sie erhalten anschauliche Praxisbeispiele, die Marktchancen für kleine und mittlere Unternehmen aufzeigen.

Im Mittelpunkt des "Design für Alle" steht die nachhaltige Gestaltung für die Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft; die Wettbewerbsvorteile der daraus resultierenden Produkte liegen in ihrer Nutzerfreundlichkeit und Akzeptanz - sie gehen über pure Barrierefreiheit hinaus.

Herausgeber: RKW Kompetenzzentrum

Inhalt

  • Design für Alle – sozio-ökonomische Notwendigkeit und Marktpotenzial für kleine und mittlere Unternehmen
  • Strukturelle Orientierungssysteme (SOS) – Modell für ein barrierefreies Stadtentwicklungskonzept
  • Köln – eine Stadt für Alle: Gestaltungshandbuch für die Innenstadt
  • Urban Space – Kommunale Zugänglichkeitspläne
  • Die neuen Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung von Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf
  • Mobilitätsangebote für Alle – Lösungsmöglichkeiten mit Produkten von PROFILBETON
  • Mobile Information und Navigation – Zur Entwicklung barrierefreier Software- Anwendungen
  • Neue Wohn- und Quartierskonzepte – Beispiele aus dem Wettbewerb zum Deutschen Bauherrenpreis
  • Partizipatives Gestalten – Beteiligung, Zusammenarbeit und Innovation als Geschäftsmodell
  • Aufwertung städtischer Freiräume am Beispiel Hanau-Freigericht
  • Gärten als Erholungs- und Therapieraum
  • Finanzierung von Investitionen in die barrierefreie Freiraumgestaltung durch öffentliche Fördermittel
  • Wege für Alle – Zugänglichkeit von Gesundheitsdienstleistungen
  • "Barrierefrei" ist mehr als "rolli-gerecht" – Das Projekt "Barrierefreie Praxis" in der Arztauskunft
  • Kulturraum Stadt – Bedarfe und Marktchancen einer kulturorientierten Freizeit
  • Wege zur Kultur für Alle – Barrierefreie Zugänge zu denkmalgeschützten Gebäuden

Leseprobe

Die neuen Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung von Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf

von Dr. Markus Rebstock, FH Erfurt, Institut Verkehr und Raum

Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)

In einem ersten Schritt hat der Arbeitskreis 2.5.3 "barrierefreie Verkehrsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) alle derzeit konsensfähigen Standards sowie die nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik für die Gestaltung einer weitgehend barrierefreien Umwelt notwendigen Anforderungen in den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, vgl. Rebstock et al. 2011) zusammengeführt.

Die H BVA gliedern sich in die fünf Kapitel Grundsatz, Prozess der barrierefreien Planung, Entwurf, Begriffsliste sowie Literaturverzeichnis und behandeln hierbei neben dem Entwurf auch den Prozess zur Planung barrierefreier Verkehrsanlagen.

Grundsatz

Die H BVA gehen im Grundsatz davon aus, dass es sich bei der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums im Sinne eines "Design für Alle" nicht um Maßnahmen für eine beschränkte Klientel handelt, sondern dass Barrierefreiheit beispielsweise auch Menschen mit temporären oder altersbedingten Beeinträchtigungen, schwangeren Frauen oder Menschen mit Kinderwagen, schwerem Gepäck oder Hunden eine eigenständige Mobilität ermöglicht bzw. diese zumindest erleichtert.

So ist mittlerweile unbestritten, dass Design für Alle "für etwa 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel ist." (Neumann / Reuber 2004, S.13)

Um barrierefreie Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum sachgerecht umsetzen zu können, müssen dem Planer die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten im Sinne der menschlichen Vielfalt bekannt und im Planungsprozess bewusst sein. Gleichfalls sind Zielkonflikte zu anderen Belangen im öffentlichen Raum zu beachten und abzuwägen. Dies sind zum Beispiel stadtgestalterische Aspekte oder Ansprüche des Denkmalschutzes.

(...)

Entwurf

Die Basis für einen Entwurf (Rebstock 2010) bilden die Ansprüche mobilitätseingeschränkter Menschen an die Abmessungen von Verkehrsräumen. So ist der Platzbedarf beispielsweise von Nutzern von Rollstühlen, Unterarmgehstützen oder eines Langstockes größer als bei Fußgängern im Regelfall angesetzt wird. Ebenso hängt die Nutzbarkeit von der Höhe der Längs- und Querneigungen ab.

Die Wahrnehmbarkeit von Informationen ist für sinnesbehinderte Menschen nur möglich, wenn das Zwei-Sinne-Prinzip beachtet wird. Um die Nutzbarkeit von Verkehrsräumen zu gewährleisten, müssen daneben die vier Grundfunktionen - Zonierung, Nivellierung, Linierung und Kontrastierung - erfüllt sein. Zonierung meint hierbei die Trennung der Gehbereiche von Sicherheits-, Verweil- und Wirtschaftsräumen.

Die Nivellierung kann durch die Vermeidung von Kanten, Schwellen und Stufen über 3 cm Höhe erreicht werden. Eine durchgehende taktile Linienführung sichert die Linierung, während die Kontrastierung einer visuellen und taktilen Leit- und Warnfunktion entlang der Gehbereiche bedarf.

Barrierefreie Wegeketten und -netze können meist nur dann erreicht werden, wenn auch im Einzelentwurf das jeweilige Umfeld der Maßnahme mit berücksichtigt wird. Hierbei ist besonders auf gegenüberliegende Überquerungsanlagen, die Existenz von anzuschließenden Bodenindikatoren oder Zugangsstellen zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und weitere potenzielle Ziele zu achten.

(...)

Weitere Ausführungen zu: Zonierung | Linierung | Kontrastierung | Oberflächen von Gehbereichen | Leit- und Warninformationen

Zonierung eines Straßenseitenraumes und Pollermarkierung auf einem Fuß-/Radweg

Neben den Belangen der Barrierefreiheit sind auch städtebauliche Anforderungen und stadt-gestalterische Aspekte zu beachten. Dabei sollte die existierende, gewachsene Stadtgestaltung mit ihren historischen Materialien beachtet werden. Über definierte Gestaltungsgrundsätze können gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen vor Ort eindeutige Strukturen festgelegt werden.

In denkmalgeschützten Bereichen ist eine barrierefreie Gestaltung allerdings oftmals besonders konfliktbehaftet. Um dennoch beide Belange gebührend zu berücksichtigen, sind in der Regel von beiden Seiten Kompromisse einzugehen.

So können beispielsweise in einem denkmalgeschützten Altstadtbereich mit Kopfsteinpflasterflächen großflächige Plattenbeläge in ähnlicher Struktur und Farbe zu einer gestalterisch hochwertigen sowie gut berollbaren Lösung führen. Um einen visuellen Kontrast sicherzustellen, kann beispielsweise ein mitlaufender Schmuckstreifen dienen.

Barrierefreie Gestaltung von Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf

Straßenräume, die bisher in Anlehnung an das Shared-Space-Prinzip (Rebstock et al. 2011, S.75ff.) gestaltet wurden, haben gemeinsam, dass

  • es sich meist um Hauptverkehrsstraßen im Bereich wichtiger Nahziele der Versorgung (Ortszentren) mit entsprechend hoher Belegung mit Kfz-Verkehr sowie hohem Überquerungsbedarf für Fußgänger handelt,
  • der Straßenraum zumindest abschnittsweise höhengleich und die Oberflächen der Seitenräume und der Fahrbahn aufeinander abgestimmt gestaltet sind,
  • für den ruhenden Verkehr keine gesonderten Flächen vorgesehen sind und dass
  • auf den Einsatz von Lichtsignalanlagen, Markierungen und Beschilderung verzichtet wird.

(...)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sie können hier die Publikation als PDF (ca. 5,5 MB, 134 Seiten) downloaden.

Die Publikation ist so angelegt, dass jeder Beitrag in sich geschlossen ist. Sie können also an jeder beliebigen Stelle mit der Lektüre beginnen. Ziel ist es Unternehmen neben guten Denkanstößen auch Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie das Konzept "Design für Alle" praktisch umsetzen können.

Autorinfo

RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.

Tipps

Öffentlicher Freiraum

Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und umfasst in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe, und Wälder. Diese Freiräume stehen zumeist unter öffentlicher Verwaltung. Der kommune Freiraum ist ebenfalls für jedermann zugänglich, insofern also auch öffentlich, wird aber durch konkrete Nutzergruppen und Anlieger geprägt und beaufsichtigt. Er fällt also nicht allein oder primär in die administrative Zuständigkeit. Ein typisches Beispiel ist die Dorf- oder städtische Straße als Freiraum, die grundsätzlich für alle nutzbar ist, deren Nutzbarkeit aber von den Anwohnern und den Menschen, die dort gewöhnlich unterwegs sind mitbestimmt wird. Wesentliches Element des kommunen Freiraumes ist die soziale Kontrolle. (Quelle: Jane Jacobs 1963)

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Die KfW- Bank bietet 2 Förderprogramme für Öffentliche Gebäude und den öffentlichen Raum an z.B. Spielplätze, WC- Anlagen, Haltestellen, Leitsysteme zur Reduzierung von Barrieren an.