| Arbeitsstättenverordnung vom 12.08.2004
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Anforderungen an die maßliche Gestaltung von Arbeitsräumen
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Keine Zahlenangabe für Mindestgrundfläche:
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Grundfläche ist ausreichend zu bemessen, so dass die Beschäftigten ohne
Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens
ihre Arbeit verrichten können
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Mindestgrundfläche 8 m² |
Keine Zahlenangabe für lichte Höhe:
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Lichte Höhe ist in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche
ausreichend zu bemessen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer
Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können
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Lichte Höhe:
- mind. 2,50 m bei Grundfläche = 50 m²
- mind. 2,75 m bei Grundfläche > 50 m² und = 100 m²
- mind. 3,00 m bei Grundfläche > 100 m² und = 2000 m²
- mind. 3,25 m bei Grundfläche > 2000 m²
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Keine Zahlenangabe für Mindestluftraum:
- Mindestluftraum ist in Abhängigkeit von der Art der körperlichen
Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigen sowie der sonstigen anwesenden
Personen zu bemessen.
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Mindestluftraum je ständig anwesenden Arbeitnehmer:
- 12 m² bei sitzender Tätigkeit
- 15 m² bei nicht sitzender Tätigkeit
- 18 m² bei schwerer körperlicher Arbeit je zusätzlich anwesende Person 10 m²
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Sichtverbindung
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Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. |
Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen grundsätzlich
eine Sichtverbindung nach außen haben. |
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Anforderungen an die Gestaltung von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen
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Abmessungen richten sich nach der Art ihrer Nutzung:
- Räume müssen eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen
ausreichenden Luftraum aufweisen.
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Pausenräume:
- lichte Höhe wie für Arbeitsräume
- Grundfläche je Arbeitnehmer 1 m², mindestens 6,00 m²
Bereitsschäftsräume:
- lichte Höhe, Grundfläche wie Arbeitsräume
Umkleideräume:
- lichte Höhe mind. 2,30 m bei Grundfläche von = 30 m²
- lichte Höhe mind. 2,50 m bei Grundfläche von > 30 m²
- Mindestgrundfläche 6 m²
Waschräume:
- lichte Höhe mind. 2,30 m bei Grundfläche von = 30 m²
- lichte Höhe mind. 2,50 m bei Grundfläche von > 30 m²
- Mindestgrundfläche 4 m²
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Keine Forderung nach speziellen Liegeräumen:
- Schwangere und stillende Frauen müssen sich unter geeigneten Bedingungen
hinlegen und ausruhen können.
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Liegeräume für schwangere stillende Frauen |
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Ersatzlos gestrichen |
Räume für körperliche Ausgleichsübungen |
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Toilettenbenutzung
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| Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es
ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. |
ab mehr als 5 Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts sollen für Frauen und
Männer getrennte Toilettenräume vorhanden sein |
| Ersatzlos gestrichen |
ab mehr als 5 Arbeitnehmer müssen Toiletten ausschließlich den
Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen |
| bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind
... abschließbare Toiletten ausreichend. |
- werden 15 Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen auf der Baustelle beschäftigt,
muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen,
- bei < 15 Arbeitnehmer sind verschließbare Toiletten ausreichend
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